BSSB - Neues Waffenrecht
Geschrieben von Hans-Joachim Hiller   
Samstag, 11. September 2021
Zum 1. September 2020 sind alle Neuerungen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten.
Geändert hat sich u. a. die Regelung zur Bedürfnisprüfung nach § 4 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) für die Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition.
 
Details siehe BSSB-Info im Anhang.
 
 
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