BSSB - Transparenzregister
Geschrieben von Hans-Joachim Hiller   
Montag, 22. Februar 2021

Aus aktuellem Anlass geben wir hier eine Email unseres 1. Landesschützenmeisters Christian Kühn bekannt:

Mit der Zielsetzung, u. a. der Geldwäschebekämpfung und der Verhinderung der Unterstützung von terroristischen Vereinigungen, wurde das Transparenzregister im Geldwäschegesetz verankert. Auch wenn  unsere Vereine mit diesem Themenkomplex inhaltlich nichts zu tun haben, sind sie rechtlich hiervon erfasst. Eingetragene Vereine werden automatisch in das Transparenzregister übernommen, der Bundesanzeiger Verlag erhebt hierfür eine Gebühr (derzeit 4,80 €/Jahr).

Die Rechnungen vom Bundesanzeiger Verlag werden aktuell an Vereine versandt.

Gemeinnützige Vereine können für die Zukunft eine Gebührenbefreiung beantragen. Für die Vergangenheit ist dies leider nicht möglich.

Weitere Informationen, alle nötigen Schritte zur zukünftigen Befreiung von den Gebühren sowie einen entsprechenden Mustertext finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link:
https://bssb.de/sport-blog/2225-transparenzregister-gebuehrenbefreiung-moeglich.html

Für Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des BSSB wenden.

 
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