Veränderung bei Bedürfnisanträgen
Geschrieben von Hans-Joachim Hiller   
Dienstag, 17. Juli 2018

Ab dem 01.08.2018 gibt es wichtige Veränderungen bei den Bedürfnisanträgen zum Waffenerwerb

Die neuen Formblätter und die entsprechenden Hinweise werden rechtzeitig auf der Internetseite des BSSB eingestellt.

WBK
Folgende Veränderungen stehen an:
  1. Die Bearbeitungsgebühr wird von 20,- € auf 25,- € erhöht.
  2. Die Beantragung der gelben WBK (Sportschützen-WBK) wird von der grünen WBK getrennt. Das heißt, die Gelbe WBK muß dann separat mit einem neuen eigenen Formblatt beantragt werden. Geht nicht mehr in Verbindung mit der grünen.
  3. Das Formblatt für die grüne WBK wird etwas überarbeitet und verändert. Hier ist besonders wichtig, dass die Sportordnungskennzahl und die Bezeichnung der Disziplin besser herausgehoben und deren Wichtigkeit klar gestellt wird. Zusätzlich ist auf dem neuen Blatt 1 neben der Unterschrift des Antragstellers auch die Unterschrift des 1. Vorsitzenden erforderlich.
 
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